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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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Unmögliche Arbeitsleistung

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Arbeitsverhinderung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn diese die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar macht:

  • Nur bei ausreichender Schwere zB
    • von Krankheit
    • von Unfall
      • Teilzeitarbeit kann zumutbar sein oder im Laufe der Genesung zumutbar werden
      • Arbeit in anderer Funktion (zB Büroarbeit anstatt Kraftarbeit)
  • Soweit die Verlegung in die Freizeit unzumutbar ist zB
    • Arztbesuche von längerer Dauer
    • Behördengänge
  • Solange keine zumutbare Ersatzlösung gefunden werden kann zB
    • Pflege erkrankter Angehöriger
  • Verlegung in die Freizeit darf Erholungszweck nicht vereiteln
    • zB keine Operationen oder Kuren während der Ferien
  • Beachtung von Ansteckungsgefahren

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