Die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsverhinderung liegt beim Arbeitnehmer. Er muss ggf. die Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Für diesen Nachweis ist ein Arztzeugnis geeignet, wobei folgendes zu bemerken ist:
- Das Arztzeugnis muss sich zur Frage der Arbeitsunfähigkeit äussern (die Angabe von Krankheit oder Unfall alleine ist nicht ausreichend)
- In- und ausländische Arztzeugnissen
Vgl. ferner Lohnfortzahlungspflicht: Beweis