Zur Anzeigepflicht des Arbeitnehmers ist folgendes zu bemerken:
- Den Arbeitnehmer trifft eine Anzeigepflicht, und zwar
- umgehend
- sobald es sein Gesundheitszustand wieder zulässt
- Er hat dem Arbeitgeber den Krankheits- bzw. Unfallgrund mitzuteilen.
- Er kann nicht einfach nur der Arbeit fernbleiben.
- Die Nichtbeachtung der Meldepflicht (Ordnungsvorschrift) führt nicht zum Verlust des Lohnfortzahlungsanspruchs.
- Dem Arbeitgeber sollte es ermöglicht werden, für den Arbeitnehmer beim Vertrauensarzt eine Konsultation zu organisieren.