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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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CHECKLISTEN

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Arbeitsverhinderung durch Pandemie

Checkliste Arbeitsverhinderung: Pandemie (PDF, 69 KB)

Checkliste: Voraussetzungen für die Lohnfortzahlungspflicht

1. Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer

» Verhinderungsgründe

2. Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung

» Fehlendes Arbeitnehmerverschulden

3. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung

» Unmöglichkeit Arbeitsleistung

4. Abgelaufene Karenzfrist

» Abgelaufene Karenzfrist

Checkliste: Arbeitsverhinderung durch höhere Gewalt

Arbeitsverhinderung durch:

  • Vulkanausbruch und Flugverbot
  • Lawinenlage

Kann ein Arbeitnehmer infolge

  • vulkanasche-bedingten Flugverbots
  • einer Ausreisesperre infolge Lawinenlage in einem winterlichen Hochtal

nach seinen Ferien nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlung.

Weiterführende Informationen unter » hoehere-gewalt.ch

Überblick „ Absenzen“

Absenzarten

Leistungen

Obliegenheiten

Krankheit

Arbeitgeber: 80 % Zahlung nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen und/oder Krankentaggeldversicherung (OR 324a/OR 324b)

Sofortige Krankmeldung;

Arztzeugnis i.d.R. nach 3. Tag

Unfall

Arbeitgeber: 80 % nach Ablauf Pz und für die Dauer gemäss Lohnfortzahlungsskalen

und/oder UVG-Versicherung (OR 324a/324b)

 

Mutterschaft

Arbeitgeber: 80 % Zahlung während 14 Wochen seit Niederkunft; Mutterschaftsversicherung: Erwerbsersatz zG Arbeitgeber nach den Regeln der AHV (EOG)

 

Militär-/Zivilschutzdienst

Erwerbsersatzordnung (EO)

 

Öffentliches Amt

Normale Lohnbezahlung

Beispiele:

Gemeinderat

Kantonsrat

National- bzw. Ständerat

Behördentermine

Normale Lohnbezahlung

 

Unverschuldete Kurzabwesenheiten

Heirat;

Geburt;

Umzug;

Tod naher Angehöriger

Soweit möglich vorgängige Absenzmeldung

Legende

AHV   =   Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung

Karenzfrist   =   Frist, während der Leistungen nicht erbracht werden

Pz   =   Probezeit

UVG   =   Unfallversicherungsgesetz

Überblick „Verschiedene Absenzen“

Gegenstand

Dauer

Entlöhnung

Heirat

2-3 Tage

Keine Lohnzahlung.

Ausnahme: bei Monatslohn

Geburt

1 Tag

Wohnungswechsel

1 Tag

Todesfall

– Ehegatte

– Eltern

– Kind

2-3 Tage

Todesfall im engeren Familienkreis

1-2 Tage

Andere vom Arbeitnehmer verlangte Absenzen

Ortsgebrauch

Keine Lohnzahlung

Im Kanton nicht anerkannte konfessionelle Feiertage

Nach konkretem Anlass (ArG 18)

Kompensation

Stellensuche

Übliche Zeit auf Antrag

(vgl. Botschaft des Bundesrates vom 25.08.1967, S. 109)

Keine Lohnzahlung.

Ausnahme: bei Monatslohn, in vertretbarem Rahmen

Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit bis zum 30. Alterjahr

1 Arbeitswoche

Vorbehältlich anderslautender Regelung in GAV, NAV oder Arbeitsvertrag keine Lohnzahlung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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