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Unzeitkündigung

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Lohnfortzahlung

Rechtsgebiet:
Unzeitkündigung
Stichworte:
Unzeitkündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 336c gibt über die Dauer der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers während des zeitlichen Kündigungsschutzes keine Auskunft.

Lohnzahlung wie bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung

Die Praxis geht davon aus, dass OR 324a über die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeit Anwendung findet.

Unterschiedliche Dauern von Rechtsstillstand und Lohnfortzahlungspflicht

  • Der Kündigungstermin und das Ende des Lohnfortzahlungsanspruchs können – je nach der Dauer der Arbeitsverhinderung – auseinanderfallen.
  • Bei länger dauernden Arbeitsverhinderungen eines Arbeitnehmers mit kurzer Anstellungsdauer dürfte die Lohnfortzahlungspflicht vor dem Weiterlaufen der bisher ruhenden Kündigungsfrist bzw. neuer Kündigungsmöglichkeit enden.

Dauer der Lohnfortzahlungspflicht

Analog der Lohnfortzahlungspflicht bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wird für die Dauer der Lohnzahlung abgestellt:

  • Zürcher Skala
  • Basler Skala
  • Berner Skala

Angebot Wiederaufnahme der Arbeit

Nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft wieder anzubieten.

Ohne seine Dienste anzubieten, kriegt der Arbeitnehmer keinen Lohn, insbesondere dann nicht wenn die Lohnfortzahlungspflicht bereits geendet hat.

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