LAWINFO

Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

QR Code

Fehlendes Arbeitnehmer-Verschulden

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das vorausgesetzte fehlende Arbeitnehmerverschulden ist in mehrfacher Hinsicht zu präzisieren:

  • Verschuldensunabhängige Tatbestände:
    • Schwangerschaft (OR 324a Abs. 3)
    • Freiwillige Annahme einer gesetzlichen Pflicht
      • Offiziersschule
      • Politisches Amt
    • eigene Eheschliessung
  • im Verhältnis zum allgemeinen haftpflichtrechtlichen Grundsätzen milderer Verschuldensbegriff:
    • Vorsatz oder
    • Grobfahrlässigkeit
      • Ein Teil der Lehre bejaht trotz Grobfahrlässigkeit einen wenn auch gekürzten Lohnfortzahlungsanspruch

Als unverschuldet gelten, sofern keine groben Regelverletzungen begangen wurden

  • Verkehrsunfälle
    • Ausnahme: Fahren in angetrunkenem Zustand
  • Sportunfälle
    • Fehlendes Verschulden
      • Skifahren
      • Bergsteigen
      • Tauchen
      • Reiten
      • Deltasegeln
    • Ausnahmen:
      • Skitourenfahrten in abgesperrten Gebieten trotz grosser Lawinengefahr
      • Bergaufstiege trotz Wetterwarnung
      • Ausübung von Risikosportarten trotz mangelhafter Ausrüstung
      • Motocross-Rennen (AGer Zch., JAR 1981, 267)

Verschulden des Arbeitnehmers

  • Regel: offensichtliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers
  • Vgl. hiezu OGer TG JAR 1984, 126.

Kasuistik

Kein Verschulden

  • Kuraufenthalt nach unverschuldeter Krankheit
  • Alkohol- oder Drogensucht (umstritten, Tendenz zu Verschulden)
  • Übermässiger Nikotingenuss (umstritten, Tendenz zu Verschulden, angesichts der bekannten Folgen und der Gefahrenhinweise auf den Zigarettenpackungen)
  • Sterilisation
  • Schwangerschaftsabbruch

Verschulden

  • Fahren in fahrunfähigem Zustand

Betrieblicher Verhinderungsgrund

  • Annahmeverzug des Arbeitgebers (Marg.)
  • Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (OR 324 I)
  • Schadenminderungspflicht des Arbeitnehmers (OR  324 II)

Gesetzliche Grundlage

Art. 324

III. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung

1. bei Annahmeverzug des Arbeitgebers

1 Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.

2 Der Arbeitnehmer muss sich auf den Lohn anrechnen lassen, was er wegen Verhinderung an der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Arbeit erworben oder zu erwerben absichtlich unterlassen hat.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.